Zum Hauptinhalt springen
Sonderedition / Gesundheitspolitik
Landtagswahl 2026
Icon stilisierte Spitze eines Füllfederhalters

Orientierungshilfe

zur Landtagswahl 2026

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat die gesundheitspolitischen Programme der zur Landtagswahl 2026 antretenden Parteien analysiert und nach 12 zentralen Fragestellungen ausgewertet. Ziel isteine fundierte, wertungsfreie Orientierungshilfe für die Ärzteschaftund die interessierte Fachöffentlichkeit in Sachsen-Anhalt. Ausgewertet wurden CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, AfD und BSW. Fehlende Angaben sind als „Keine Angaben" kenntlich
gemacht. Die Seitenzahlen bezeichnen die Quellen im Wahlprogramm. Da das Wahlprogramm der AFD ausschließlich online verfügbar ist, war hier eine explizite Seitenangabe nicht möglich.

Zukunftsaufgaben mutig begegnen
Gemeinsam sind wir stark

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat die gesundheitspolitischen Programme der zur Landtagswahl 2026 antretenden Parteien analysiert und nach 12 zentralen Fragestellungen ausgewertet. Ziel isteine fundierte, wertungsfreie Orientierungshilfe für die Ärzteschaftund die interessierte Fachöffentlichkeit in Sachsen-Anhalt. Ausgewertet wurden CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, AfD und BSW. Fehlende Angaben sind als „Keine Angaben" kenntlich
gemacht. Die Seitenzahlen bezeichnen die Quellen im Wahlprogramm. Da das Wahlprogramm der AFD ausschließlich online verfügbar ist, war hier eine explizite Seitenangabe nicht möglich.

12 zentrale Fragestellungen

01 | Versorgungslage

Wie wird der Stand der ärztlichen Versorgung beurteilt – heute und künftig?

Demografischer Wandel stellt insbesondere ländliche Räume vor Herausforderungen. Erneuerung als Chance für ein modernes, krisenfestes Versorgungssystem. Investitionen in Krankenhäuser, mehr Medizinstudienplätze, Landarztquote, Digitalisierung und Fachkräftegewinnung als Fundament.  (S. 25)




Bevölkerung wird älter, Wege sind lang - besonders im ländlichen Raum und es fehlen zunehmend Fachkräfte. Flächendeckende, gut erreichbare und qualitativ hochwertige Versorgung als Grundvoraussetzung für Lebensqualität und gleichwertige Lebensverhältnisse. Steigende Anforderungen an med. Versorgung, Pflege und soz. Dienste erfordern aktive polit. Gestaltung. (S. 17)



Sachsen-Anhalt als Flächenland mit älterer Bevölkerung und hoher Krankheitslast (Herz-Kreislauf, Adipositas). Ärzte im ländlichen Raum arbeiten oft über die Altersgrenze hinaus. Demografischer Druck nimmt weiter zu – mehr Hochbetagte, weniger Nachwuchs. (S. 61, 64, 66)



Demografische Entwicklung erfordert neue Ansätze. Zunehmende Versorgungslücken, Schwierigkeit qualifiziertes Personal zu gewinnen, spürbarer Fachkräftemangel im gesamten Gesundheitssektor. (S. 74, 75)



Krankenhauslandschaft im Schrumpfungsprozess; Krankenhausreform des Bundes setzt Standortreduzierung fort. Größte Versorgungslücken im Norden des Landes; besonders fragil:Versorgung von Kindern, Frauen, Schwangeren und Frühgeborenen, Notfällen und in der Neurochirurgie (S. 48). Ambulante Versorgung: Facharzttermine schwer zu bekommen, Praxen konzentrieren sich in wohlhabenden Innenstadtlagen. (S. 54)



Akuter Ärztemangel im ländlichen Raum. Viele Kliniken jahrelang unterfinanziert – marode Gebäude, veraltete Technik, fehlendes Personal. Durch Krankenhausstärkungsgesetz droht gefährliche Ausdünnung in Geburtshilfe, Pädiatrie und Notfallversorgung.



Verlässliche medizinische Versorgung als notwendige Grundlage für gesellschaftlichen Zusammenhalt und gleichwertige Lebensverhältnisse. Wohnortnahe Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum als zentrales Anliegen. (S. 6, 27-28, 52, 55, 75)

02 | Ziele und Ideen

Welche Ziele und Ideen gibt es?

Weiterentwicklung von Krankenhausstandorten zu Zentren in regionalen Versorgungsnetzwerken. Stärkung von MVZ und Gesundheitscampus-Modellen. Medi-Bus als rollende Hausarztpraxis. Ausbau von Telemedizin, Telenotärzten und Gemeindenotfallsanitätern. Zusätzliche Studienplätze, Weiterentwicklung der Landarztquote. (S. 4, 25-28)




Sektorenübergreifende Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgung, Rettungsdiensten sowie Pflege. Versorgungslücken an Sektorengrenzen vermeiden (S. 17). Mehr Verantwortung durch Aufgabenverlagerung auf andere Gesundheitsberufe. (S. 16) Flächendeckende Digitalisierung (Netzwerk TeleSAN, Versorgungssteuerungssystem IVENA, Telenotärzte, Gemeindenotfallsanitäter (S. 17)). Fortführung der Landarzt-, Amtsarzt- und Landzahnarztquote. (S. 18)



„Rollende Arztpraxen“ und spezialisierte Facharzt- Busse in strukturschwachen Regionen. Weiterbildungsnetzwerke (Kompas) ausbauen, Physician Assistant fördern. KI-Kompetenzzentrum für Medizin einrichten. Landesweiter Telenotarzt, Ersthelfer-Apps, Reduktion auf 3–4 Leitstellen. (S. 64, 65, 67/68)



Barrierefreies Gesundheitssystem. Multiprofessionalität aller Gesundheitsberufe. Geschlechtersensible Medizin verankern. Landeszentrum für angewandte Telemedizin. Clearingstelle für Unversicherte. (S. 47, 76, 77, 79)



Entökonomisierung – Ausrichten der Versorgung an Bedarf und Qualität, nicht an Fallpauschalen, Profit und Kostendruck. Rekommunalisierung privater Krankenhäuser (S. 48). Gründung einer Holding/eines landesweiten Klinikverbundes mit dauerhafter Landesbeteiligung (S. 49). landeseigener Rettungsschirm von 300 Mio. € für Krankenhäuser gegen Insolvenzen. (S. 52)



Gesundheit als öffentliche Aufgabe. Studienplätze um mind. 20 % erhöhen, Direktzulassung, Landarztstipendienprogramm. Gesundheitszentren für flächendeckende Versorgung. Dezentralisierung von Rettungswachen, Ausbau der Luftrettung. Corona- Aufarbeitungsausschuss.



Stopp von Privatisierungen im Gesundheitsbereich; gemeinnützige Anbieter mit Vorrang. (S. 56)

03 | Krankenhausplanung

Welche Ziele gibt es für die Krankenhausplanung?

Entwicklung der Standorte bis 2030 zu profilierten Zentren. Qualität und Spezialisierung Hand in Hand mit wohnortnaher Grundversorgung. Konsequente Verzahnung ambulant/stationär. Gleichberechtigte Trägervielfalt. Gezielte Investitionen. (S. 25-27)




Kriterien für Krankenhauslandschaft: Qualität, Erreichbarkeit und Wirtschaftlichkeit – nicht Kapitalinteressen (S. 17). Verlässliche, langfristige Investitionskostenfinanzierung und Unterstützung von Umbaumaßnahmen aus Landesmitteln (S. 17). Einführung sinnvoller Personaluntergrenzen (S. 17).



Zügiger Abschluss der begonnenen Krankenhausplanung. Erhalt tragfähiger Standorte bei gleichzeitiger Strukturreformen. Lokale Gesundheitszentren als Bindeglied zwischen den Sektoren. Digitale Vernetzung kleinerer Standorte. Verbindliche Kooperationsverträge zwischen den Uniklinika Halle und Magdeburg. (S. 66/67)



Erhalt aller Krankenhäuser. Mutige Umsetzung der Bundes-Krankenhausreform. Absicherung geburtshilflicher Versorgung (hebammengeleitete Kreißsäle) und Kinderheilkunde. Ergänzung durch ambulante und teilambulante Angebote. Förderprogramm für barrierefreien Um- und Neubau von Kliniken. (S. 75)



Ausbau der Krankenhausplanung als zentrales Steuerungsinstrument für eine flächendeckende, kooperative Versorgung. Ambulanten Sektor einbeziehen und Angebote der ambulanten und stationären Versorgung verknüpfen (S. 52). Ergänzende ambulante Leistungen durch Kliniken - regelhaft und oh. gesonderte Modell- oder Ausnahmegenehmigungen bei fachärztlichen Versorgungslücken (S. 52). Vernetzung der Standorte und Spezialisierung als Basis- oder Schwerpunktversorger.



Kommunen/Land mit Vorrang vor privaten Käufern. Investitionsmittel auf 180 Mio. Euro erhöhen. Keine starre Leistungsgruppen-Durchsetzung. Umwandlung kleinerer ineffizienterer Häuser in Praxiskliniken unter Führung niedergelassener Ärzte in Praxiskliniken.



Privatisierungen im Krankenhausbereich stoppen; Krankenhäuser als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wiederangliederung der Universitätskliniken Halle und Magdeburg in die jeweiligen Universitäten, um Forschung, Lehre und Krankenversorgung strategisch zu vereinen. Das Finanzierungsmodell der Bauvorhaben an den Unikliniken (ca. 2 Mrd. Euro über Sondervermögen und Kredite) wird als „nicht tragfähig“ abgelehnt. (S. 52, 56)

04| Ländliche Versorgung

Die wohnortnahe stationäre Versorgung im ländlichen Raum wird zum Problem. Was ist dagegen geplant?


Flächendeckende Versorgung als Kern der Daseinsvorsorge. Gesundheitscampus-Strukturen, MVZ und Medi-Bus. Masterplan für Boden- und Luftrettung, Telenotärzte und Gemeindenotfallsanitäter. (S. 4, 26-28)




Finanzielle Unterstützung durch das Land bei notwendigen Rekommunalisierungen insbesondere wenn private Träger sich zurückziehen. Stärkung der Fläche: Mobilisierung lokaler Angebote und regionaler Versorgungszentren, neuer Kooperationsformen und digitaler Werkzeuge. (S. 17, 19)



Sicherstellung und Aufwertung tragfähiger Standorte durch lokale Gesundheitszentren. Spezialisierte Expertise großer Zentren über Telemedizin in kleinen Krankenhäusern nutzen. Rascher Abschluss der Krankenhausplanung zur Absicherung zielgerichteter Investitionen. (S. 66)



Landesseitig finanzierte Sicherstellungszuschläge. Kommunale Gesundheitszentren und MVZ per Förderprogramm. Gebündelte Leitzentrale für 112 und 116 117. Tele-Notärzte, Gemeindenotfallsanitäter und Ersthelfer-App zur besseren Patientensteuerung.  Neue Versorgungsformen wie... Tele-Notarzt (S. 74, 75)



Umwandlung ambulant-stationärer Zentren (ASZ) in regionale, intersektorale Gesundheitszentren mit Beteiligung von Land, Landkreisen, Städten und Gemeinden als Anteilseigner (S. 53). Einbezug von Pflege, Apotheken und Zahnmedizin vor Ort (S. 53). Sicherung gefährdeter Standorte über kommunale MVZ (Havelberg, Genthin, Gardelegen) (S. 55). 300-Mio.-Euro-Landesrettungsschirm (S. 52). Rekommunalisierung bei Versagen privater Betreiber (S. 48).



Landesspezifische Anpassung der Leistungsgruppen zum Erhalt von Fachrichtungen in kleineren Kliniken. Umstrukturierung zu Praxiskliniken. Regionale Gesundheitszentren. Keine Schließung kleiner Notaufnahmen; Ausbau Luftrettung und dezentrale Rettungswachen.



Wohnortnahe Gesundheitsversorgung als Kernziel, insbesondere im ländlichen Raum. Keine Privatisierung von Standorten; Stipendien für Medizinstudierende bei Verpflichtung in unterversorgten Regionen Sachsen-Anhalts tätig zu sein. (S. 6, 27-28, 56, 59)

05 | Bürokratieabbau

Welche konkreten Maßnahmen sind zum Abbau von Reglementierung und Bürokratie geplant?


Abbau bürokratischer Hürden bei Niederlassungen und Praxisübernahmen. Digitale Infrastruktur für vernetzte Dokumentation. Belastungsmoratorium und „One-in- One-out“-Prinzip bei Regelungen. (S. 12, 26, 28, 54)




Entlastung im Praxis- und Klinikalltag durch Aufgabenverlagerung (S. 17). Abschaffung von Doppelprüfungen im Pflegedienst durch MDK und Heimaufsicht (S. 18). Neuordnung der Gesundheits- und Sozialverwaltung zur Verkürzung von Bearbeitungszeiten (S. 20).



Reduzierung bürokratischer Hürden bei Niederlassung. Praxistaugliche Umgestaltung der Telematik- Infrastruktur. Ablegen eines Staatsexamina statt langwieriger Gleichwertigkeitsprüfungen für Ärzte aus Nicht-EU-Ländern. Einheitlicher „Fast-Track“ für Ethik-, Datenschutz- und IT-Sicherheitsprüfungen. (S. 65-67)



Bekämpfung von Opt-out-Verträgen an landeseigenen und kommunalen Kliniken. Entlastung durch gemeinsame Leitzentrale für 112 und 116 117. (S. 75, 76)



Kein spezifischer Maßnahmenkatalog. Einzige Maßnahme: Krankenhäuser sollen keine gesonderten Modell- oder Ausnahmegenehmigungen für ergänzende ambulante Leistungen bei Facharztmangel mehr benötigen. (S. 52)



Einsatz für Abschaffung des DRG Fallpauschalensystems, Ersatz durch ein Modell mit „so wenig Bürokratie wie möglich“. Kein detaillierter Maßnahmenkatalog.



Keine spezifischen Angaben zum Bürokratieabbau in Kliniken und Praxen im Wahlprogramm.

06 | Anreize zur Bindung von Ärzten

Welche Anreize sollen Ärzten angeboten werden, um in Sachsen-Anhalt zu bleiben?


Förderprogramme für Praxisgründungen und -übernahmen. Netzwerke, Mentoring und betriebswirtschaftliche Qualifizierung. Stärkere Berücksichtigung von Bewerbern mit Landesbezug. Kooperative Praxisformen und Teilzeitmodelle. Sachsen-Anhalt als attraktiver Lebens- und Arbeitsort bis 2030. (S. 12, 54)




Langfristige Bindung von Ärztinnen und Ärzten über Landarzt-, Amtsarzt- und Landzahnarztquote. Auswahlverfahren bei Studium, die neben der Abiturnote auch Berufserfahrung und soziale Kompetenzen berücksichtigen (S. 18). Entlastung im Berufsalltag durch Aufgabenverlagerung und verlässliche Personaluntergrenzen (S. 16-17).



Weg in die Praxisniederlassung erleichtern und Verwaltungshürden abbauen. Entlastungsangebote für bessere Rahmenbedingungen und mehr Zeit für Patienten im Alltag. (S. 65)




Finanzielle Förderung und attraktive Arbeitsbedingungen. Abschaffung von Opt-out- Verträgen. Attraktive Beschäftigungsverhältnisse in kommunalen Gesundheitszentren. Bundesratsinitiative für gesetzlichen Mutterschutz für selbstständige Ärztinnen. Attraktive Beschäftigungsverhältnisse in kommunalen Gesundheitszentren mit kollegialer, interprofessioneller Zusammenarbeit. (S. 75, 76)



Mehr Medizinstudienplätze, NC-Aufweichung (S. 52). Mehr Haltefaktoren für Landeskinder (S. 55). Ausweitung der Landarztquoten (S. 55). Förderung inhaberbetriebener MVZ (S. 55). Erhalt beider Med. Fakultäten (Halle und Magdeburg) in öffentl. Hand (S. 36).



Landarztstipendienprogramm: Studienkosten gegen 10- jährige Verpflichtung als Landarzt. Modernisierung von Technik und Infrastruktur.  „Rückkehrprogramm“ für ausgewanderte deutsche Fachkräfte.



Stipendien für Medizinstudierende, die sich im Gegenzug verpflichten, mehrere Jahre in unterversorgten Regionen Sachsen-Anhalts tätig zu sein. Erhöhung der Studienplatzkapazitäten in Halle und Magdeburg. Tariftreuegesetz für alle Krankenhausbeschäftigten zur nachhaltigen Verbesserung von Entlohnung und Arbeitsbedingungen als Haltefaktor. (S. 56, 59)

07 | Leistungsübertragung

Wie verhält es sich mit der Übertragung von ärztlichen Leistungen z. B. an Apotheker?


Stärkung der Vor-Ort-Apotheke als Teil der Daseinsvorsorge. Keine Übertragung rein ärztlicher Leistungen an Apotheker erwähnt. Pflegekräfte erhalten mehr Kompetenzen. (S. 29-30, 32)




Ausdrückliche Befürwortung, dass Gesundheitsberufe künftig mehr Verantwortung in der Versorgung übernehmen. Das Programm betont die Stärkung der Vor-Ort-Apotheke als wichtigen Teil der medizinischen Daseinsvorsorge, nennt aber keine Übertragung rein ärztlicher Leistungen an Apotheker. (S. 26)




Keine explizite Aussage. Qualifizierte Beratungs- und Präventionssleistungen sollen für niederschwellige, ambulante Patientenbetreuung adäquat vergütet werden. (S. 69)



Befürwortung der weiteren Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen auf nichtärztliche Gesundheitsprofessionen. Stärkung der Akademisierung von Pflege- und Gesundheitsberufen. (S. 76)



Apotheker, Pflegekräfte, Therapeuten, Hebammen, MFA und Notfallsanitäter sollen stärker eigenverantwortlich behandeln und beraten können. (S. 54)



Keine Angaben im Wahlprogramm.




Kritisch gegenüber einer zunehmenden Akademisierung in Gesundheitsberufen (z. B. Pflege, Physiotherapie): Bewährte Ausbildungswege sollen nicht verdrängt werden. Fehlende Ausbildungsvergütung in Gesundheitsberufen als Problem sozialer Selektion benannt. Keine explizite Stellungnahme zur Übertragung rein ärztlicher Leistungen. (S. 52)

08 | Prävention und Gesundheitskompetenz

Was wird zu Gesundheitsprävention und -kompetenz der Bevölkerung gesagt?

Prävention in allen Lebensphasen. Bewegung, Ernährung, psychische Gesundheit, Sucht- und Suizidprävention. Erste-Hilfe bis 2030 fester Bestandteil schulischer Bildung. Motorik-Checks in Kitas. (S. 25, 27, 48)




Personelle, organisatorische und digitale Stärkung des ÖGD sowie Fortführung des ÖGD-Paktes (S. 17-18). Programme zur Krebsfrüherkennung, Suchtprävention und gesunder Ernährung sowie Initiativen wie der Herzwoche weiterführen. Ausbau der Gesundheitsförderung und -kompetenz an Schulen. Einführung eines "Freiwilligen Senioren-Checks“ ab 65. (S. 19)



Prävention als unerlässliche Säule. Zentrale landesweite Anlaufstelle für Präventionsangebote. Verbesserte Vergütung des Präventionsauftrags. (S. 64)



Gesundheitskioske und kommunale Gesundheitskonferenzen. Prävention als Querschnittsthema in Studium und Ausbildung. Kommunale Hitzeschutzpläne. Drug-Checking-Projekte, Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes. (S. 76)



Ausbau von Präventionsangeboten bei HIV und STI (S. 51, 54). Stärkung des ÖGD als Präventionsknoten (S. 59). Informations- und Präventionsveranstaltungen für Senioren (S. 57). Strategie für digitale Gesundheitsvorsorge (S. 149-150).



Frühkindliche Prävention als gleichberechtigte 4. Säule. Gesundheitsbildung in Schulen zur Eigenverantwortung. Verpflegungsrichtlinien für Kitas und Schulen.



Gesundheit beginnt bei gesunder Ernährung und frühzeitiger Prävention. (S. 48)

09 | Selbstverwaltung

Welchen Stellenwert hat die Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen?


Keine explizite Aussage zur ärztlichen Selbstverwaltung. Die CDU betont grundsätzlich die Soziale Marktwirtschaft als Ordnungsrahmen und setzt auf partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen. (S. 11, 25)




Die „ärztliche Selbstverwaltung“ wird als Partner zur Umsetzung von Maßnahmen für die Ausbildung und Bindung von Ärztinnen und Ärzten aufgeführt (S. 18).



Keine explizite Aussage. Allgemeine Aussage, dass Staat, aber auch Selbstverwaltungsorganisationen, Kassen, Verbände und Vereine mit Vorgaben und gut gemeinen Ratschlägen in das Leben der Menschen einmischen würden. (S. 46)



Die Selbstverwaltung wird als zentraler Partner genannt; gefordert wird ein „optimales Zusammenwirken von Kommunen, Land und Selbstverwaltung“, um die Versorgungsstrukturen zukunftsfähig und barrierefrei zu gestalten. (S. 47, 74)



Keine explizite Aussage zur ärztlichen Selbstverwaltung.



Keine expliziten Angaben zur ärztlichen Selbstverwaltung. 



Keine spezifischen Angaben zur Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Eine explizite Positionierung zur Rolle von Ärztekammern und Kassenärztlicher Vereinigung fehlt. 

10 | Ärztliche Freiberuflichkeit

Wie soll die ärztliche Freiberuflichkeit gestützt werden?

Förderprogramme für Praxisgründung und -übernahme. Bürokratieabbau für Praxen. Kooperative Praxismodelle. Bekenntnis zum Unternehmertum im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft. (S. 11, 26)




Keine konkreten Angaben im Wahlprogramm.



Abbau bürokratischer Hürden bei der Niederlassung. Zeitliche Entlastung durch Physician Assistants und praxistaugliche Telematik. Gleichbehandlung von Freiberuflern bei steuerlichen Entlastungen (Aktivrente). (S. 39, 65)



Bundesratsinitiative für verlässlichen Mutterschutz für selbstständige Ärztinnen. Kommunale MVZ unabhängig von privaten Finanzinvestoren fördern. (S. 75, 76)



Unterstützung inhaberbetriebener MVZ. Eindringen von Private-Equity-Unternehmen und Finanzinvestoren in Praxen und MVZ unterbinden (S. 55).



Eine Erwähnung der ärztlichen Selbstverwaltung:
"Neben der niedergelassenen und freiberuflichen Ärzteschaft (...) begrüßen wir auch alternative Versorgungsformen wie regionale Gesundheitszentren".



Keine spezifischen Angaben zur ärztlichen Freiberuflichkeit.

11 | Medizinstudium

Wie wird das Thema Medizinstudieren behandelt?


Aufstockung der Studienplätze für Human- und Zahnmedizin. Weiterentwicklung "bei Bedarf" der Landarztquote und stärkere Berücksichtigung von Bewerbern mit Landesbezug. Netzwerke und Mentoring ab dem Studium. Universitätskliniken als Innovationsmotoren weiterentwickeln. (S. 26-28)




Festhalten an der Erhöhung der Studienplatzzahl in Human- und Zahnmedizin (S. 18). Moderne Auswahlverfahren mit Berücksichtigung von Sozialkompetenz und Berufserfahrung (S. 18). Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs in den Lernzielkatalog (S. 17). Absicherung der Professur für geschlechtersensible Medizin an der Universität in Magdeburg (S. 25). Fortführung der Land-, Amtsarzt- und Landzahnarztquote (S. 18).



Stärkung der Ausbildungskapazitäten in Halle und Magdeburg. Abschaffung der Gleichwertigkeitsprüfungen für Nicht-EU-Mediziner; verpflichtendes Ablegen der regulären deutschen Staatsexamina. (S. 65, 66)



Dauerhafte Sicherung der Professur „Geschlechtersensible Medizin“ an der Uni Magdeburg. Verpflichtende Verankerung von Prävention und Schwangerschaftsabbrüchen in Studienplänen. Abschaffung von Opt-out-Verträgen - dadurch Absolventenbindung. (S. 76, 77, 78)



Mehr Studienplätze und NC-Aufweichung (S. 52). Erhalt beider Medizinischer Fakultäten und Uniklinika in öffentlicher Hand (S. 55). Ausbau von Landarztquoten. Verpflichtende Aufnahme des Themas Schwangerschaftsabbruchs ins Curriculum der ärztlichen Ausbildung (S. 55).



Medizinstudenten statt Importärzte. Aufstockung der Studienplätze um mindestens 20 %. Aufweichung des NC-Systems. Landarztstipendium mit 10-jähriger Verpflichtung als Landarzt. 



Erhöhung der Studienplätze für Human- und Zahnmedizin in Halle und Magdeburg. Wiederangliederung der Universitätskliniken in die Universitäten zur Stärkung von Forschung, Lehre und Versorgung. Stipendien für Medizinstudierende bei Verpflichtung in unterversorgten Regionen Sachsen-Anhalts tätig zu sein. Kritik an zunehmender Akademisierung in Gesundheitsberufen. (S. 52, 59)

12 | Berufsständische Versorgungswerke

Werden die berufsständischen Versorgungswerke erwähnt?

Keine spezifischen Angaben im Wahlprogramm. 




Keine spezifischen Angaben im Wahlprogramm.




Keine spezifischen Angaben im Wahlprogramm.




Keine spezifischen Angaben im Wahlprogramm.




Nicht explizit genannt. Im Rentenkapitel: Forderung nach gemeinsamer gesetzlicher Rentenversicherung für alle (Erwerbstätigenversicherung). (S. 44)



Keine Angaben im Wahlprogramm.




Keine spezifischen Angaben zu berufsständischen Versorgungswerken.